Mediation

Mediation in Ulm und Ehingen/Donau

Mediation ist ein Weg zur außergerichtlichen Konfliktlösung – 
Individuell und professionell in Ulm und Ehingen/Donau bei der Kanzlei Dr. Schur & Partner

Als langjährig erfahrene Kanzlei bieten wir Ihnen an unseren Standorten in Ulm und Ehingen/Donau neben der klassischen Rechtsberatung die Mediation an.

Was ist Mediation? Dabei handelt es sich um eine Methode zur Konfliktlösung unter Inanspruchnahme und Anleitung eines neutralen Dritten, dem sogenannten Mediator.

Sein Ziel ist nicht, auf eine gerichtliche Auseinandersetzung mit den Beteiligten hinzuarbeiten. Seine Aufgabe besteht vielmehr darin, zu einer fairen und für alle Beteiligten einvernehmlichen Regelung zu gelangen. Gerade bei Familienunternehmen oder im Arbeitsrecht ist der gerichtliche Weg oftmals nicht empfehlenswert.

Bei der Mediation sind persönliche Interessen und der gegenseitige Respekt der Parteien von großer Bedeutung. Ziel ist, faire und gerechte Lösungen zu finden.

Wir leisten für Sie

Mit mehreren spezialisierten Mediatoren bieten wir außergerichtliche Mediationsverfahren u. a. in folgenden Bereichen:

  • Erbrechtliche Auseinandersetzungen (Erbmediation)
  • Arbeitsrechtliche Konflikte
  • Streitigkeiten bei der Unternehmensnachfolge
  • Betriebliche Konflikte
  • Streitigkeiten zwischen Nachbarn (Nachbarschaftsrecht)

 

Es gibt auch einen Weg ohne Gericht - Mediation bei der Kanzlei Dr. Schur & Partner

Der Mediator hat die Aufgabe einer fachlich kompetenten Begleitung bei der Problemlösung.
Am Ende des Verfahrens soll eine mit den Parteien vereinbarte Schlussvereinbarung stehen.

Die Mediation basiert auf den Prinzipien Freiwilligkeit, Eigenverantwortlichkeit und Fairness aller Parteien.

Bei der Mediation darf nicht zugleich ein Gerichtsverfahren zwischen den Parteien bestehen.

VORTEILE DER MEDIATION

Mediation ist ein Verfahren zur Konfliktlösung mit Hilfe eines neutralen Mediators außerhalb des gerichtlichen Weges. 

Die Mediation kann an die Stelle einer gerichtlichen Lösung treten, kann allerdings auch einem Gerichtsverfahren vor- oder nachgelagert werden.

Die Vorteile liegen auf der Hand. Es kommt im Idealfall zu einer einvernehmlichen Streitbeilegung, die für beide Seiten Vorteile bringt. Das Ziel ist, langwierige und emotional belastende Gerichtsverfahren mit den verbundenen Konsequenzen für alle Beteiligten zu vermeiden.

Besonders im Arbeitsrecht und bei Familienunternehmen gibt es viele Möglichkeiten zur außergerichtlichen Streitbeiliegung.

Ablauf

1. Auftragsklärung

Zunächst muss geklärt werden, welches Ziel oder Lösung mit der Mediation angestrebt werden soll.

 

2. Problemerörterung

Die zu bearbeitenden Sachverhalte werden erörtert und festgelegt.

 

3. Konfliktbearbeitung unter Berücksichtigung der Ziele, Wünsche und Bedürfnisse

In dieser Phase findet die originäre Bearbeitung des Konfliktes statt. Jedes Problem wird unter Berücksichtung der Ziele, Wünsche und Bedüfnisse der einzelnen Parteien abgearbeitet.

 

4. Entwicklung von Optionen und spezifischen Lösungsmöglichkeiten

Es kommt zur Entwicklung von individuellen Lösungen. Über die Lösungen wird gesprochen und zum Ende die optimale Lösung für alle Parteien zusammengetragen.

 

5. Abschlussvereinbarung

Das Ergebnis des gesamten Verfahrens wird in einer Zusammenfassung festgehalten, die ggf. notariell beurkundet werden kann.

DAUER DES VERFAHRENS

Die Anzahl der Besprechungen richtet sich nach dem individuellen Problemfall. Die Abrechnung erfolgt nach vorab vereinbartem Stundenhonorar.

Eine Mediation ist freiwillig und kann bei Bedarf von den Beteiligten beendet werden.

Die Möglichkeit eines Gerichtsverfahrens ist stets gegeben.

Johann Wolfgang von Goethe
"Es hört doch jeder nur, was er versteht."