Gesellschaftsrecht & Vertragsrecht

Ihre Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht und Unternehmensrecht in Ulm, Leonberg und Ehingen

Die Spezialisten für Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht in Ulm, Leonberg und Ehingen/Donau – Kanzlei Dr. Schur & Partner

Als erfahrene Rechtsanwälte und Berater im Gesellschaftsrecht, Unternehmensrecht und Vertragsrecht sind wir an den Standorten in Ulm, Leonberg und Ehingen tätig.

Wenn Sie einen Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht, Unternehmensrecht und Vertragsrecht suchen, der über gesellschaftsrechtliche Fragen hinaus auch in wirtschaftlichen und steuerlichen Themen kompetent ist, sind wir für Sie der richtige Gesprächspartner.

Wir sind eine interdisziplinäre Kanzlei, die in der Rechtsberatung, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung tätig ist. 

Unser Haus berät und vertritt seit vielen Jahren Unternehmen sowie deren Eigentümer in allen Fragen des Gesellschaftsrechts, Unternehmensrechts und Vertragsrechts.

Unsere Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht haben langjährige praktische Erfahrung bei der Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen, gesellschaftsrechtlichen Änderungen und sonstigen Verträgen.

Wir leisten für Sie

  • Beratung zur Rechtsformwahl (Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften)
  • Erstellung von Gesellschaftsverträgen (Satzungen)
  • Erstellung von Geschäftsführerverträgen einschließlich Nutzungsverträgen für Kraftfahrzeuge
  • Begleitung von Kapitalerhöhungen
  • Unterstützung bei Liquidationen
  • Erstellung von Liefer- und Abnahmeverträgen
  • Gesellschaftsrechtliche und steuerliche Begleitung von Unternehmensnachfolgen
  • Gesellschaftsrechtliche und steuerliche Begleitung bei Kauf und Verkauf von Unternehmen

Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht

Das Gesellschaftsrecht bestimmt auf der einen Seite die Basis für das Verhältnis der Gesellschafter untereinander, führt aber auch zu wesentlichen haftungsrechtlichen und steuerlichen Konsequenzen. Hierbei steht das deutsche Gesellschaftsrecht unter dem ständigen Einfluss von europäischen und internationalen Entwicklungen. Als Beispiel wurde durch den hohen Andrang auf die britische Limited erst in Deutschland die Unternehmergesellschaft im deutschen GmbH-Recht eingeführt. Auch die Gesellschaftsform der Limited Liability Partnerships führte maßgeblich zur Entstehung der Partnerschaftsgesellschaft mbB in Deutschland.

GESELLSCHAFTSRECHT UND STEUERRECHT ALS EIN SYSTEM

Darüber hinaus ist das Gesellschaftsrecht eng mit dem Steuerrecht verbunden. Oftmals erfordern steuerliche Bedingungen besondere gesellschaftsrechtliche Regelungen. Im Gegenzug können gesellschaftsrechtliche Änderungen enorme steuerliche Belastungen und Konsequenzen mit sich bringen. Deshalb ist es wichtig, bei jedweden gesellschaftrechtlichen Regelungen stets auch die steuerlichen Auswirkungen in Bedacht zu ziehen und entsprechend zu prüfen.

Wir beraten beim Kauf von Unternehmen und Unternehmensanteilen sowie beim Verkauf von Unternehmen und Unternehmensteilen. Darüber hinaus stehen wir auch beim Eintritt oder Austritt von Gesellschaftern und Anteilseignern kompetent an Ihrer Seite.  

Wir vertreten unsere Mandanten auch bei Auseinandersetzungen der Gesellschafter untereinander bzw. mit ehemaligen Gesellschaftern. Insbesondere offen ausgetragene Konflikte der aktuellen Gesellschafter untereinander sowie mit etwaigen ehemaligen Gesellschaften, die oftmals für die Betroffenen unangenehm werden können und viel Schaden anrichten können, ist eine frühzeitige und kompetente Beratung unverzichtbar.

Kommen Sie gerne frühzeitig auf unsere Kanzlei zu.

OB AUFNAHME NEUER GESELLSCHAFTER ODER KOMPLEXE UMSTRUKTURIERUNG – ALS RECHTSANWÄLTE KÖNNEN SIE SICH AUF UNS VERLASSEN

Mit zunehmender Größe und veränderter Eigentümerstruktur in einem Unternehmen stellt sich die Frage nach der stets passenden Rechtsform, um die besten Steuervorteile nutzen zu können.

Gerade bei der Aufnahme oder beim Ausscheiden von Gesellschaftern ist besondere Vorsicht geboten und eine kompetente Beratung unerlässlich. Oft sind außergerichtliche Schlichtungsstellen bei unternehmerischen Streitigkeiten von Vorteil.

Deutsches Sprichwort
"Das Recht ist wohl ein guter Mann, aber nicht immer der Richter."